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AGBs

Allgemeine Verkaufs - und Zahlungsbedingungen Fliesen Dörfer GmbH

I. Allgemeines, Geltungsbereich


Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten auch für Folge- und mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Geschäften. Durch die Annahme der gelieferten Ware erklärt der Kunde in jedem Falle sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,
ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
5. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen
nicht widersprechen. Das gilt auch für den Fall unserer vorbehaltlosen Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder
widersprechender Bedingungen des Kunden.
6. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

II. Angebot, Vertragsschluss, Leistungsdaten, Preise

1. Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Zum Zwischenverkauf sind wir berechtigt. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Dies gilt insbesondere
für Aufträge, die durch Vertreter angenommen wurden. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe,
Gewicht, Maß und/oder Beschaffenheit bleibt im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch unsere Lieferung
zustande. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Ein Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e -mail zugesandt.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt sind. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6. Den Preisen liegen die im Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Fracht - und Zollsätze sowie die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kursverhältnisse zugrunde. Abgabe- und Extrakosten, die nach Abschluss des Vertrages entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Kursänderungen im Liefer- oder Bestimmungsland bis zum Tage der Lieferung berechtigen zu einer entsprechenden Preisanpassung.

Ill. Lieferung

Der Zeitpunkt der Lieferung ergibt sich aus dem jeweiligen Abschluss. Alle Angaben über Lieferzeit und
Liefermöglichkeiten sind mangels besonderer Vereinbarung nur annähernd und unverbindlich. Bei allen Verkäufen auf spätere Lieferung, insbesondere bei auf Abladung gekauften Partien bleibt rechtzeitige und unversehrte Ankunft der Ware sowie Erteilung der erforderlichen inländischen Einfuhr- und ausländischen Ausfuhrbewilligungen vorbehalten. Teillieferungen sind gestattet; sie sind als selbständige Geschäfte anzusehen. Differenzen aus einer Teillieferung berühren den unerfüllten Teil des Kaufabschlusses nicht.

IV. Versand, Gefahrübergang


1. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauftenSache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Verzögert sich die Absendung infolge irgendwelcher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers ab vereinbartem Auslieferungsplatz. Wünscht der Käufer/Unternehmer eine Transportversicherung, so trägt er die Kosten. Mangels Versandvorschrift wählen wir nach bestem Ermessen die billigste Versandart, zu der der Käufer schon jetzt seine Einwilligung erklärt.

V. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

1. Der Rechnungsbetrag ist in bar ohne Abzug bei erhalt der Ware zu zahlen, falls nichts anderes vereinbart.
2. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum, kommt der Käuferin Verzug.
Der Verbraucher hat die Geldschuld während des Verzuges mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat die Geldschuld während des Verzugs mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Dem Unternehmer gegenüber behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können.
4. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, sind wir berechtigt, in Abweichung von vereinbarten Zahlungsbedingungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Käufers das lnsolvenzverfahren beantragt wird oder er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Forderungen des Käufers aus der Geschäftsbeziehung mit uns können nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte abgetreten werden.

VI. Eigentumsvorbehalt Sicherung

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt die Ware bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher gegen den Käufer gerichteter Forderungen einschließlich künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
2. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
3. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets in unserem Auftrage, ohne dass für uns daraus
Verbindlichkeiten erwachsen. Uns steht das Eigentum an der durch Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Unter dem Wert der Vorbehaltsware ist, auch im Folgenden, der dem Käufer von uns hierfür berechnete Kaufpreis zu verstehen. Für den Fall, dass die Vorbehaltswaren mit anderen Sachen vermischt oder verbunden werden, überträgt uns der Käufer hiermit schon jetzt seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder der verbundenen einheitlichen Sache und verwahrt diese (im Folgenden ebenfalls Vorbehaltsware) für uns.
4. Der Käufer ist ermächtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern; die Verpfändung und Sicherungsübereignung Ist Ihm untersagt. Der Käufer tritt alle Ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Kundenforderungen, einerlei ob diese vor oder nach der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erfolgt.
5. Für den Fall, dass der Käufer aus der Weiterveräußerung von seinen Kunden Wechsel oder Schecks erhält, tritt er uns hiermit die gegen seine Kunden bestehenden entsprechenden Wechsel- und Scheckforderungen ab, in zwar in Hübe der uns abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung. Wir nehmen die Abtretung an. Das Eigentum an den Wechsel - und Scheckurkunden werden hiermit vom Käufer auf uns übertragen; der Käufer verwahrt die Urkunden für uns.
6. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware selbst zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur in Höhe desjenigen Betrages, den wir dem Käufer für den fraglichen Teil der Vorbehaltsware berechnet haben.
7. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Im Falle des Widerrufs hat der Käufer auf unser Verlangen alle gewünschten Auskünfte zu erteilen, den Forderungsübergang seinen Kunden anzuzeigen und uns Kundenwechsel oder-schecks zu übergeben.
8. Auf Verlangen des Käufers werden wir Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigen.

VII. Gewährleistung

1. Für unsere Produkte gewährleisten wir die in entsprechenden Normen enthaltenen Merkmale. Herstellungsbedingte Abweichungen, die sich im Rahmen der Normen bewegen, sind keine Mängel. Infolge der Besonderheit der keramischen Fertigung kann insbesondere keine Gewähr für gleichmäßigen Farbausfall und Übereinstimmung mit vorgelegten Handmustern übernommen werden. Handelsübliche Toleranzen hinsichtlich Grüße und Stärke bleiben vorbehalten, im Falle von Farbabweichungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, sobald die Ware verarbeitet worden ist.
2. Unternehmer müssen die erhaltene Ware unverzüglich untersuchen und etwaige Beanstandungen geltend machen, in jedem Fall vor Verarbeitung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist Ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher
durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
4. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen. Durch seitens des Kunden oder Dritter ohne unsere vorherige Einwilligung unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Unternehmern gegenüber tragen wir solche zusätzlichen Kosten nicht, die dadurch entstehen, dass die verkaufte
Sache nach Lieferung an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht wurden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
5. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln oder nur geringfügiger Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht Ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nachgescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware nach unserer Wahl beim Kunden, wenn Ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die verkaufte Sache für ein Bauwerk verwendet werden kann und wurde und einen Mangel am Bauwerk verursacht hat. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem oder arglistigenVerhalten des Verkäufers gelten die gesetzlichen Fristen.

VIII. Datenschutz

Wir behandeln uns übermittelte Daten vertraulich. Personenbezogene Daten werden von uns elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Umgang mit und die Nutzung von personenbezogenen Daten sind in unserer Datenschutzerklärung dargestellt, die im Internet unter www.fliesen-doefer.com eingesehen werden können. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben der EU -Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

IX. Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, leitender Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels verjähren auch nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Diese Verjährungsregelung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Schlussbestimmungen


1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN -Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich -rechtliches Sondervermögen, ist unser Sitz Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz/Wohnsitz zu verklagen.

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